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							  Datum: 13.03.2019 
							  Status: Einladung 
							  Sitzungsort: Rathaus Oberstreu 
							  Gremium: Gemeinderat Oberstreu 
							  Körperschaft: 03 - Oberstreu 
							   
							  
							  
							   
							  
							  
							   
							  
							  ERGEBNISSE 
							  
							  Bevor das öffentliche Protokoll der 
							  Gemeinderatssitzung Oberstreu vom 13.02.2019 
							  genehmigt werden konnte, hatte Gemeinderat Michael 
							  Türk Anmerkungen zur Streutalallianz und 
							  redaktionelle Änderungen, die in das Protokoll 
							  eingearbeitet wurden. Der als Tagesordnungspunkt 
							  vorgesehene Forstbetriebsplan 2019 wurde von der 
							  Tagesordnung der Gemeinderatssitzung genommen. 
							   
							  Bauamtsleiter Christian Roßhirt trug die 
							  verschiedenen Tagesordnungspunkte zum „Solarpark 
							  Oberstreu Bahn“ vor. Im Zuge des Verfahrens zur 6. 
							  Änderung des Flächennutzungs- und 
							  Landschaftsplanes wurden die Beteiligungen der 
							  Träger öffentlicher Belange abgefragt. Das Amt für 
							  Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) 
							  stimmt einer Überplanung der landwirtschaftlich 
							  genutzten Ackerflächen nicht zu, weil die 
							  Bodenqualität als sehr gut eingestuft wird. Dem 
							  hält die Gemeinde entgegen, dass die Flächen für 
							  die Landwirtschaft nicht dauerhaft verloren seien, 
							  sondern nach Ablauf der Nutzungsdauer der 
							  Photovoltaikanlage wieder landwirtschaftlich 
							  genutzt werden könnten. 
							   
							  Das Überlandwerk sieht eine kundeneigene 
							  Trafostation als nötig an. Die Stadt Mellrichstadt 
							  hat als Nachbargemeinde ihr Einverständnis 
							  verweigert, weil das Vorhaben sowohl das 
							  Landschaftsbild der Streuaue als auch das 
							  Stadtbild von Mellrichstadt, aus Oberstreu 
							  kommend, erheblich beeinträchtigen würde, 
							  wohingegen der Gemeinderat Oberstreu die 
							  Einwirkungen auf das Landschaftsbild unter dem 
							  Aspekt des globalen Kampfes gegen die Erderwärmung 
							  als nachrangig ansieht. 
							   
							   
							  Der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde 
							  (Landratsamt) setzt das Planungsbüro entgegen, 
							  dass die Anpflanzung von Sträuchern und die 
							  Entwicklung eines Graskraut-Saumes sehr wohl eine 
							  Aufwertung der bisher landwirtschaftlich genutzten 
							  Fläche bedeute. Das Bauleitverfahren ist damit 
							  abgeschlossen, die notwendigen Änderungen und 
							  Ergänzungen wurden im Rahmen der Abwägung 
							  eingearbeitet. Der Gemeinderat stellte einstimmig 
							  die 6. Änderung des Flächennutzungs- und 
							  Landschaftsplans in der vorliegenden Form fest. 
							   
							  In der Streugasse in Oberstreu plant ein Bauwerber 
							  die Aufstockung der bestehenden Flachdachterrasse 
							  um ein weiteres Geschoss zur Erweiterung der 
							  Wohn-/Nutzfläche. Die Nachbarunterschriften sind 
							  nicht vollständig. Nachbarn, die nicht 
							  unterschrieben haben, bekommen Kopie des 
							  Baugenehmigungsbescheides und haben dann die 
							  Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, erklärte 
							  Bürgermeister Liebst und betonte, dass es sich bei 
							  dem Vorhaben, dem der Gemeinderat einstimmig 
							  zustimmte, um Leerstandsbeseitigung handelt. Gegen 
							  den Plan eines Ehepaares, in der Hauckstraße in 
							  Mittelstreu ein Gartenhaus als Grenzbebauung zu 
							  errichten, gab es ebenfalls keine Einwendungen. 
							   
							  Der Besitzer der historischen Hofanlage „Ker?scher 
							  Hof“ in der Schlossgasse in Oberstreu hatte um 
							  einen gemeindlichen Zuschuss zu den durchgeführten 
							  Arbeiten an der Anlage gebeten. Bei nachgewiesenen 
							  Gesamtkosten von 51.836,19 Euro betrugen die 
							  Mehraufwendungen für die denkmalgerechte 
							  Ausführung der Arbeiten 24.000 Euro. Hierfür kann 
							  ein Zuschuss von 10 Prozent der nachgewiesenen 
							  Mehrkosten gewährt werden, das sind 2.400 Euro, 
							  die ihm der Gemeinderat einstimmig zusprach. 
							   
							  Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. Januar 
							  gab Bürgermeister Liebst bekannt, dass der 
							  Gemeinderat der Auftragsvergabe zur Instandsetzung 
							  des Aufzugs im 16-Familienwohnhaus in 
							  Mellrichstadt mit einer Angebotssumme von 11.206 
							  Euro zugestimmt hat, ebenso der Veräußerung der 
							  Einrichtung des Werkraumes an den Schulverband 
							  Grundschule Nordheim zum Pauschalpreis von 5.000 
							  Euro und des Werkraumbeckens für pauschal 2.000 
							  Euro. 
							   
							   
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