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							  Datum: 13.02.2019 
							  Status: Einladung 
							  Sitzungsort: Rathaus Oberstreu 
							  Gremium: Gemeinderat Oberstreu 
							  Körperschaft: 03 - Oberstreu 
							   
							  
							  
							   
							  
							  
							  ERGEBNISSE 
							  
							  Elf Seiten enthielt die Vereinssatzung der 
							  Streutalallianz, die Bürgermeister Matthias Liebst 
							  in der jüngsten Gemeinderatssitzung Oberstreu 
							  in groben Zügen streifte, da sie den Räten durch 
							  das Ratsinformationssystem bereits bekannt sein 
							  musste. Die Allianz soll die Attraktivität
							   
							  des ländlichen Raumes unterstützen. 11 Gemeinden 
							  gehören der Mitgliederversammlung an, jede 
							  einzelne Gemeinde zahlt 2 Euro pro Einwohner pro 
							  Jahr. Oberstreu steige mit ca. 6.000 Euro ein. Der 
							  Gemeinderat stimmte der Gebührensatzung und der 
							  Beitragssatzung zu. Als Start-/Gründungskapitel 
							  wird in 2019 eine einmalige Einlage von zusätzlich 
							  2 Euro je Einwohner eingehoben. 
							   
							  In der Gemeinde sollen Aufgaben in geeigneten 
							  Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in 
							  welchem Umfang sie durch nicht kommunale 
							  Stellen, insbesondere durch private Dritte, 
							  erledigt werden können. Bürgermeister Liebst 
							  führte dazu einige Negativbeispiele an wie
							   
							  die Wasserversorgung und stellte fest, dass 
							  Privatisierung nicht unbedingt billiger sein 
							  müsse. Der Gemeinderat sieht derzeit auch
							   
							  keine Anwendungsfelder für Privatisierungen 
							  kommunaler Aufgaben. 
							   
							  Für das geplante Gewerbegebiet „An der 
							  Wörthstraße“ wurde ein Baugrundgutachten in 
							  Auftrag gegeben, das im Ergebnis zeigte, dass der
							   
							  vorhandene Lehmboden nur bedingt tragfähig ist. 
							  Bei punktuellen Belastungen müssten 
							  Untergrundverbesserungen gemacht werden. Die 
							  Kosten  
							  für die Errichtung einer Rigolenversickerung und 
							  Ableitung über einen offenen Graben werden auf ca. 
							  47.500 Euro geschätzt. Die Ableitung
							   
							  über eine Kanalisation verursacht Kosten in Höhe 
							  von ca. 70.500 Euro. Das Gewerbegebiet umfasst ca. 
							  13.000 Quadratmeter, was in etwa
							   
							  5 Euro pro Quadratmeter für die Kanalisation 
							  bedeutet. Weitere Kosten für die Erschließung 
							  würden nicht anfallen. Von den 13.000
							   
							  Quadratmeter befinden sich 8.000 in kommunaler und 
							  5.000 in privater Hand. Einem Kanal würde der 
							  Anlieger zustimmen. Es könnte ein
							   
							  preisgünstiges Gewerbegebiet zur Verfügung 
							  gestellt werden. Die Kanalleitung werde aber erst 
							  gebaut, wenn Bauwerber da sind, führte der 
							  Bürgermeister aus. Einstimmig waren die Räte 
							  dafür, die Planungen für das Gewerbegebiet 
							  weiterzuführen. 
							   
							  Der Besitzer des Anwesens Schlossgasse 5 (Kerscher 
							  Hof) in Oberstreu hat die Gemeinde um einen 
							  Zuschuss zu den durchgeführten Arbeiten
							   
							  an der historischen Hofanlage gebeten. Er hat 
							  Dachstuhl und Ziegel erneuert und die Fassade mit 
							  Maler- und Verputzerarbeiten für insgesamt 
							  knapp 52.000 Euro hergerichtet. Außerdem seien 
							  Eigenleistungen von ca. 10.000 Euro angefallen. Er 
							  habe keinen Leerstand beseitigt und
							   
							  keinen Wohnraum geschaffen und falle daher nicht 
							  unter das neue Programm, er falle in das 
							  Förderprogramm für Denkmalpflege, stellte
							   
							  Bürgermeister Liebst fest. Dr. Michael Türk sah 
							  die Arbeiten als reinen Gebäudeerhalt an, es 
							  sollten lediglich die denkmalpflegerischen
							   
							  Maßnahmen gefördert werden. Bürgermeister Liebst 
							  bezeichnete den Hof als Gesamtensemble unter 
							  Denkmalschutz. Die Mehrheit der Gemeinderäte 
							  lehnte einen Zuschuss für die Außenrenovierung in 
							  Höhe von 2.556,46 Euro ab. Der Bauherr soll jedoch 
							  angeschrieben werden, dass er einen
							   
							  Kostenvergleich einer Renovierung ohne 
							  denkmalpflegerische Gesichtspunkte gegenüber der 
							  erfolgten Renovierung vorlegt. Nach Vorliegen des 
							  Kostenvergleichs werde erneut entschieden. 
							   
							  Ein weiterer Förderantrag eines Ehepaares für 
							  Sanierungsarbeiten am Anwesen in der Brückenstraße 
							  lag ebenso vor. Das denkmalgeschützte
							   
							  Anwesen wurde aufwändig saniert. 2017 fielen 
							  Kosten für Holzfenster, Fachwerk und Deckenteile 
							  in Höhe von ca. 43.000 Euro an, 2018 waren 
							  es Kosten für Eingangstüren und Putz- und 
							  Malerarbeiten in Höhe von knapp 35.000 Euro. 
							  Thomas Streit bezeichnete das Objekt als eine
							   
							  gelungene Sanierung und schlug vor, die Maßnahme 
							  zu fördern, weil es als Musterbeispiel für die 
							  Vorstellungen der Gemeinde gelten könne. 
							  Nach eingehender Diskussion sprach sich das 
							  Gremium dafür aus, für den Einbau von Holzfenstern 
							  den Zuschuss von 2.006,04 Euro und für
							   
							  die Fachwerkfreilegungen bzw. –instandsetzungen 
							  einen Zuschuss von 1.533,88 Euro zu gewähren. Für 
							  die in 2018 abgeschlossenen Arbeiten
							   
							  für den Einbau von Eingangstüren und die Putz- und 
							  Malerarbeiten wird ein Zuschuss im Rahmen der 
							  Übergangslösung des Kommunalen
							   
							  Förderprogramms der Gemeinde für Investitionen zur 
							  Wiederbelebung von alten und leer stehenden 
							  Anwesen in Höhe von 10.000 Euro gewährt. 
							  Diese sind auszuzahlen, wenn die satzungsmäßigen 
							  Voraussetzungen erfüllt sind. 
							   
							  Aus einer nichtöffentlichen Sitzung wurde 
							  bekanntgegeben, dass die nachträgliche Genehmigung 
							  zur Auftragsvergabe für Heizungsarbeiten
							   
							  am Feuerwehrgerätehaus Oberstreu für 14.634,58 
							  Euro und für Heizungs- und Sanitärarbeiten beim 
							  Umbau der Dreschhalle in Höhe von
							   
							  22.856,64 Euro jeweils an die Firma Gue gegeben 
							  wurde. Auch die Auftragsvergabe für die 
							  Gestaltungs- und Anpassungsarbeiten beim
							   
							  Spielplatz an der Grundschule Mittelstreu in Höhe 
							  von 7.095,96 Euro wurde zur Kenntnis genommen. 
							   
							  In der Lämmergasse in Mittelstreu beabsichtigt ein 
							  Ehepaar den Neubau eines Wohnhauses und die 
							  Nutzungsänderung mit Umbau eines
							   
							  Bürogebäudes zur Wohnzwecken. Gegen das Vorhaben 
							  hatten die Räte keine Einwendungen. 
							   
							  Unter dem Punkt Anfragen und Bekanntgaben 
							  informierte Bürgermeister Liebst, dass er 2020 
							  nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters 
							  kandidieren werde. Bis dahin sei genügend Zeit, 
							  einen Kandidaten zu finden. 
							   
							  Eine längere Liste mit Anmerkungen und Fragen 
							  hatte Bernd Beck. Eine davon lautete, ob für die 
							  gefällten Bäume am Sportplatz entlang 
							  der Bahnlinie Ersatz gepflanzt werde. Die Firma 
							  Jacob würde am nächsten Morgen die Wurzelstöcke 
							  entfernen. Eine Ersatzpflanzung sei
							   
							  vorgesehen, antwortete Bürgermeister Liebst. Auch 
							  am Spielplatz sollen die Wurzelstöcke entfernt 
							  werden, damit die Spielgeräte aufgebaut 
							  werden können. 
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